E-Rechnung – Machen Sie sich bereit!

Die Deutsche Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumschancengesetzes die Einführung der E-Rechnung für alle inländischen Unternehmen ab Januar 2025 beschlossen. Bitte informieren Sie sich schon frühzeitig, welche Auswirkungen dieses umfassende Thema für Ihre Geschäftsprozesse mit sich bringt. Laut Gesetzesentwurf müssen Rechnungen künftig in einem strukturierten Format ausgestellt werden, das dem europäischen Rechnungsstandard EN16931 entspricht und die elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Unter einer E-Rechnung wird eine Rechnung verstanden, die in einem maschinenlesbaren Format (XML) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Davon sind unterschiedliche Abteilungen im Unternehmen betroffen. Um Sie bestmöglich bei der Umsetzung zu unterstützen, werden wir Sie mit einem speziellen Newsletter über alle Entwicklungen diesbezüglich informieren.

Was bedeutet das für Sie?

Neben unterschiedlichen organisatorischen Änderungen ist auch die Anpassung der Funktionen zur Verarbeitung von E-Rechnungen in DELECO® notwendig. Diese werden ausschließlich im Entwicklungsstand der neusten Programmversion umgesetzt. Das bedeutet, dass für die Nutzung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen in jedem Fall ein DELECO®-Update auf die dann aktuelle Version notwendig ist.

Für Kunden, welche eine bereits abgekündigte Version nutzen (2023.1 oder älter), empfehlen wir schon jetzt ein Update durchzuführen, sodass zum Inkrafttreten der E-Rechnungspflicht ein schneller, unkomplizierter Versionswechsel möglich ist. Bitte beachten Sie zusätzlich, dass im Zuge der Einführung der E-Rechnung, der Einsatz der neuen DATEV-Schnittstelle verpflichtend ist.

Sichern Sie sich gleich Ihren Update-Termin unter:

www.delta-barth.de/deleco-updatekalender